Pfändungsschutzkonto P-Konto

Seit dem 01.07.2010 ist es möglich, Ihr normales Konto in ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto umzuwandeln.

Dies bedeutet für Sie:

Ihnen steht auf Ihrem Konto ein monatlicher Grundfreibetrag zur Verfügung, egal woher Ihr Einkommen kommt. Höhere Freibeträge wie z.B. Bedarfsgemeinschaften, Kindergeld, Unterhaltsverpflichtungen bzw. weitere Sozialleistungen müssen bescheinigt werden.

Eine Bescheinigung erhalten Sie u.a. bei UNS, der
BSS-Geschäftsstelle,
Rudolfstraße 538114 Braunschweig

Weiterhin erfahren Sie bei uns auch nähere Details und Sie erhalten ein Merkblatt zum Pfändungsschutzkonto.


Wichtig:
Einige Banken erheben leider hohe Gebühren für Pfändungsschutzkonten, die beispielsweise bei 22,50€ monatlich liegen können. Fragen Sie daher Ihre Bank vor der Einrichtung eines P-Kontos nach den Kontoführungsgebühren.